Asbest – die unterschätzte Gefahr

Asbest – die unterschätzte Gefahr

14.01.2015 | 07:18 Min. | Verfügbar bis 14.01.2016 | Quelle: Das Erste

In vielen Häusern aus der Nachkriegszeit schlummern große Mengen von Asbest – in Bodenbelägen, Dämmplatten, in Bädern und Rohren. Meist ahnen die Bewohner nichts von dem krebserregenden Material. Die böse Überraschung folgt.

http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/Asbest-die-unterschätzte-Gefahr/Das-Erste/Video?documentId=25851582&bcastId=432744

 

Niebuhr-Hochhaus: Verkauft – vergiftet – verdrängt

Ein offener Brief der MieterInnen-Initiative Reeperbahn

Es ist Montag morgen, 8:00 Uhr. Ich sitze mit einem Dezibel-Meßgerät in meinem Bett und messe einen durchschnittlichen Wert von 105db (kurzzeitig noch höhere Werte), verursacht durch Bohrarbeiten an der Fassade der Reeperbahn 157. Es war nicht möglich sich in der Wohnung verbal zu verständigen, selbst durch Schreien nicht.

Nun lässt sich Lärm immer schwer beschreiben, es weichen die Wahrnehmungen der Menschen deutlich voneinander ab. Aber es liegen nachvollziehbare Werte vor:

Bei öffentlichen Veranstaltungen darf tagsüber ein Pegel von 55db nicht überschritten werden, die Schweiz z.B. untersagt gesetzlich alle Werte über 100db in Discotheken und bei Konzerten, weil sie eine Gesundheitsschädigung nicht ausschließen kann.

Als „Faustregel“ ist dabei zu bedenken das sich alle 10db die wahrgenommen Lautstärke verdoppelt.

105db sind also nicht einfach 5 Einheiten mehr, sondern 50% lauter als 100db*.

Wie sollen wir BewohnerInnen unter solchen Umständen in diesem Haus leben?

Die Lärmbelästigung ist aber nur ein Faktor von vielen:

Seit 2-3 Jahren werden Wohnungen über Wochen einzeln grundsaniert (was mit ähnlich starken Belastungen für die BewohnerInnen einhergeht) und es wird noch Jahre so weiter gehen, es handelt sich immer hin um 150 Wohneinheiten, es sind längst noch nicht alle saniert.

Dabei sind in der Vergangenheit wiederholt Gefahrenstoffe wie Asbest und KMF ohne jegliche Schutzmaßnahmen abgebaut und abtransportiert worden. Noch immer ist der Umgang mit diesen Gefahrenstoffen mehr als zweifelhaft.

Das ganze Haus wird von März bis mind. November von einem Gerüst mit einer Folie verdeckt, der Licht- und Lufteinfall in den Whg ist äußerst gering, teilweise sind die Fenster direkt mit komplett undurchsichtigen Folien verklebt worden, die Balkone dürfen nicht betreten werden, usw.

Warum zähle ich das alles hier auf?

Um darauf hinzuweisen das hier ein Strukturwandel des Hauses betrieben und gefördert wird.

Zahlreiche, oft langfristig hier lebende Menschen ziehen aus, die Mieten werden bei Neuvermietung bis zum 3-fachen des jetzigen Preises hochgeschraubt oder die Wohnungen verkauft, MieterInnen werden von den neuen Eigentümern belästigt und bedroht.

Ähnliches passiert an vielen anderen Orten auf St. Pauli – dieses ist nur ein Haus davon, aber ein spezielles.

Das was den Kiez immer ausgemacht hat, diese vielen unterschiedlichen Lebensentwürfe unter einem Dach, die Toleranz gegenüber Seltsamen und Anders-Denkenden, wird es so bald nicht mehr geben.

Nur noch verwertet, als Teil einer Marke der Stadt Hamburg, oder als hochglanzfotografierte Astra-Werbung.

Ein sehr kurzfristiges Denken, Fehler die – meiner Meinung nach – nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Ich bitte Sie deswegen:

Tun Sie alles in ihrem Bereich mögliche und noch mehr um diesen Verlauf aufzuhalten!

Das hier ist nicht nur einfach eine Baustelle, hier leben Menschen!

Schauen Sie nicht weg, geben Sie sich einen Ruck!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit,

Ein Bewohner

Wir als in der Initiative Reeperbahn 157 zusammengeschlossenen MieterInnen haben in den letzten Jahren Erfahrungen sammeln müssen, die dieser persönliche Erlebnisbericht treffend zusammenfasst. Mehrfach haben wir uns an Politik und Öffentlichkeit gewandt, mehrfach wurde uns versichert, dass sich gekümmert wird. Mehrfach haben wir uns verraten und verkauft gefühlt. Auch in der momentanen Phase der gesteigerten Sanierungstätigkeiten, stellt sich für uns die Situation derart dar, als zählten die Belange der Mieter und MieterInnen nichts oder nur sehr wenig.

 

Wir fordern endlich ein generellen Gefahrenstoffkataster für das Niebuhrhaus und allen Risikoimmobilien in Hamburg.
Was in anderen Bundesländern längst Standard ist, gilt in Hamburg nicht. Hier muss weiterhin die Belastung von Gefahrstoffen einzeln nachgewiesen werden, anstatt Riskoimmobilien erstmal unter Generalverdacht zu stellen und alle Gefahrstoffe im Haus zu untersuchen und damit den größtmöglichen Schutz für die BewohnerInnen zu gewährleisten!

Wir fordern Ersatzschlaf- und Arbeitsräumen z.B. in den Tanzenden Türmen.

Die oben eindrücklich beschriebene Lärmbelästigung bedeutet für die meisten von uns eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung des Alltags. Menschen in Schichtarbeit können tagsüber nicht schlafen, diejenigen von uns, die ihre Wohnung auch als Arbeitsplatz benutzen können nicht mehr arbeiten. Wir alle sind am Ende mit unseren Nerven. Um diese äußerst beeinträchtigende Belastung zu entschärfen, braucht es die Zur-Verfügung-Stellung von Ausweichräumen.

Eine Politik, die den Geist der sozialen Erhaltungsverordnung WIRKSAM umsetzt

Bei einer Informationsveranstaltung im August 2012 stellten wir BezirkspolitikerInnen unsere Situation dar. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies unhaltbare Zustände sind. Alle wären sich einige, dass es hier nicht zu einer Verdrängung der Bewohnerschaft kommen darf. Allein, das Gegenteil ist eingetreten. Wir fordern Sie auf, alle möglichen Hebel in Bewegung zu setzen um endlich eine wirksamen Schutz vor Verdrängung für uns BewohnerInnen zu realisieren. Worte helfen uns nicht weiter!

Umgang mit asbesthaltigen Materialien und Baustoffen – Anordnung erweitert

Die Anordnung zur Herstellung ordnungsgemässer Zustände vom 19.04.2012 wurde am 31.Januar 2014 erweitert. Sichtbar und nicht sichtbare Reparaturstellen stehen jetzt doch unter dem Verdacht Asbest enthalten zu können. Das taten sie schon bei inkrafttreten der Anordnung, doch wurde dieser Punkt schnell wieder zur Hauptsanierungsphase der Eigentumswohnungen aus der Anordnung durch den Bezirk gestrichen…

Asbesthaltige Materialien und Bauteile

ERGÄNZUNG DER ANORDNUNG ZUR HERSTELLUNG ORDNUNGSGEMÄSSER ZUSTÄNDE VOM 19.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf gutachterliche Hinweise des Kieler Instituts für Toxikologie und Pharmako- logie für Naturwissenschaftler (UKSH) in der „toxikologischen Bewertung problematischer Baumaterialien im Niebuhrhaus Hamburg“ vom August 2013 (dort Seite 44 unten u. Seite 50 – 4. dritter Spiegelstrich), auf Hinweise in der Informationsveranstaltung des Bezirk- samtes vom 14.11.2013, sowie auf eine fachliche Einschätzung der Maler-Innung wird Ziffer 3 der auf § 58 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 HBauO basierenden Anordnung vom 19.04.2012 (Seite 2) konkretisierend ergänzt und lautet wie folgt:

Bei Vorliegen von erkennbaren Reparaturstellen im Wand- und Deckenbereich (z.B. Risse und Dübellöcher), sind vor geplanten Arbeiten, die zu einer Substanz- verletzung dieser Bereiche führen können, gezielte Untersuchungen der Putz- und Spachtelmassen in diesen Reparaturbereichen auf Asbest durch Begutachtung ei- nes Asbestsachverständigen durchzuführen. Der Nachweis ist der Bauaufsichts- behörde schriftlich vorzulegen.

Sollten eventuelle Reparaturstellen deshalb nicht erkennbar sein, weil die Wand oder Decke tapeziert und der darunter liegende Putz verdeckt ist, so sind substanzverletzende Arbeiten im Wand- und Deckenbereich (wie z.B. Bohren, Abbruch von Wandteilen, aber auch das Entfernen von Tapeten) entsprechend Ziffer 2 nur von einer sachkundigen zugelassenen Fachfirma unter Einbeziehung des Amtes für Arbeitsschutz (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) und Beachtung der Bestimmungen der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung auszuführen

Bezüglich des Bohrens wird auf das „Bohrverfahren mit Direktabsaugung“ hingewiesen (s. auch IFA (Institut für Arbeitssicherheit), Asbestsanierung (BGI 664), BT30: Bohren von Bohrlöchern in Wänden und Decken mit as- besthaltiger Bekleidung („Bohrverfahren mit Direktabsaugung“)).

Begründung

Im Gutachten der UKSH wird auf die erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Freisetzung von Asbestfasern beim Anbohren der Wände hingewiesen, da nach Anbringen von Tape- ten nicht erkennbar ist, an welchen Stellen asbesthaltiger Reparaturputz eingesetzt wurde (S. 44 unten). Wo asbesthaltiger Reparaturputz zu erwarten ist, bzw. seine Verwendung nicht erkannt werden kann, muss zum ggf. erforderlichen Bohren von Bohrlöchern eine Fachfirma gestellt werden (S. 50 unten; s. auch IFA (Institut für Arbeitssicherheit), Asbest- sanierung (BGI 664), BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wänden und Decken mit asbest- haltiger Bekleidung („Bohrverfahren mit Direktabsaugung“)).

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.11.2013 wurde vom Bezirksamtsleiter eine Überprüfung der Anordnung hinsichtlich der Problematik bei verdeckten Reparatur- putzstellen zugesagt.

Dies hat das Fachamt Bauprüfung zum Anlass genommen Ziffer 3 der Anordnung vom 19.04.2012 daraufhin zu überprüfen, ob insoweit Nachbesserungs- bzw. Konkretisie- rungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang hat eine Nachfrage bei der Maler-Innung jetzt ergeben, dass es aus dortiger fachlicher Sicht nicht mit absoluter Sicherheit ausge- schlossen werden kann, dass auch beim Lösen von Tapeten Putz beschädigt wird (wodurch möglicherweise vorhandene Asbestfasern aus verdecktem Reparaturputz frei- gesetzt werden).

Nach dieser eingeholten fachlichen Bewertung der Maler-Innung ist auch das Ablösen der Tapeten selbst (z.B. zum Zwecke der Kontrolle des darunter liegenden Putzes auf mög- licherweise asbesthaltige Reparaturstellen, aber auch im Zusammenhang mit Tapezierar- beiten) aus fachlicher Sicht hinsichtlich einer Substanzverletzung möglicher Reparatur- stellen risikobehaftet und stellt somit eine Gefahr für die Rechtsgüter Leben und Gesund- heit dar. Diese Gefahr erscheint angesichts der im Gebäude bisher vereinzelt festgestell- ten asbesthaltigen Reparaturputzstellen und des – für die nicht unerhebliche Wahrschein- lichkeit von noch mehr asbestbelasteten Reparaturputzstellen sprechenden – Alters des Gebäudes einerseits sowie der bekanntermaßen hohen Gesundheitsgefahr durch Frei- setzung von Asbest andererseits hinreichend konkret (i.S. der gemäß § 3 HBauO erfor- derlichen Gefahr) um die angeordneten Maßnahmen zu rechtfertigen.

 

Diese Maßnahme ist angesichts der dargelegten Gefahrenlage im Hinblick auf das Ziel des Ausschlusses eines Gesundheitsrisikos geeignet und erforderlich. Ein milderes Mittel bezogen auf den verfolgten Gesundheitsschutz und dessen Stellenwert ist nicht ersicht- lich.

Im Übrigen wird – auch hinsichtlich der Rechtsgrundlagen – auf die ausführliche Begrün- dung der Anordnung vom 19.04.2012 verwiesen.

ANORDNUNG DER SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG

Hinsichtlich der Sofortmaßnahmen wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.

Die Freisetzung von Asbestfasern bedeutet für alle Personen, die sich in den betroffenen Wohnungen und den Zuwegungen zu den Wohnungen aufhalten, eine Gefahr für die Ge- sundheit und Leben. Deshalb müssen die angeordneten Maßnahmen sofort umgesetzt werden.

Die akuten Gefährdungen insbesondere für Nachbarn und Anwohner lassen ein weiteres Zuwarten eines möglichen Rechtsmittelverfahrens nicht zu. Die Wirkung dieser Anordnung muss sofort eintreten.

Zwangsmittel

Für den Fall, dass Sie dieser Anordnung nicht sofort nachkommen, wird die Nutzung der betrof- fenen Wohnung untersagt und die Wohnung versiegelt (Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs, § 14 VwVG).

Dieses Zwangsmittel ist auch mit Blick auf die anderen möglichen Zwangsmittel des VwVG (insbesondere Zwangsgeld und Erzwingungshaft) sowie unter Berücksichtigung der möglichen Gesundheitsgefahren als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig anzu- sehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO).

Hinweis zum Rechtsbehelf

Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für die angeordnete Sofortmaßnahme.

Die aufschiebende Wirkung kann nur auf Antrag durch das zuständige Verwaltungsgericht wiederhergestellt werden. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden (§ 80 Abs. 5 VwGO).

Hochachtungsvoll

Ursel Buck

Einladung zur Informationsveranstaltung / Gutachten / Gefahrenstoffe

Donnerstag, 14. November 2013 um 19:30

in der Stadtteilschule am Hafen ( St. Pauli )

Friedrichstrasse 55, 20359 Hamburg

Tagesordnung:

1. Vorstellung des Gutachtens durch Dr. Hermann Kruse und Kollegen ( UKSH Kiel )

2. Beantwortung von Fragen zu den Ergebnissen und möglichen Konsequenzen

Das vollständige Gutachten können Sie auch im Internet abrufen:

http://downloads.hamburg-mitte.de/niebuhr-haus/

Benutzername: niebuhr-haus

Passwort: hamburg

NIEBUHRHAUS: „DAS WAR KEIN RUNDER TISCH“

 

Der Streit um das Niebuhrhaus an der Reeperbahn 157 auf St. Pauli geht weiter. Seit über einem Jahr besteht der Konflikt zwischen Mietern und der Excelsior Immobilien GmbH & Co KG. Dem Unternehmen wird vorgeworfen die Bewohner zu verdrängen und dann hochpreisige Wohnungen zum Verkauf anbieten zu wollen. Besonders akut sind die bereits laufenden Umbauarbeiten an dem Gebäude. Auf Initiative der Mieter wurden in Gutachten verschiedene Schadstoffe, darunter Asbest und PCB festgestellt, die durch die Arbeiten in hohem Maße freigesetzt werden. Schutzmaßnahmen für Mieter und Bauarbeiter wurden nicht ergriffen. Im September beschloss die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf einen Antrag der SPD hin einen Runden Tisch einzuberufen. Am Montag tagte der Runde Tisch. Für die Mieter bleibt dennoch die Unsicherheit bestehen.

Das Treffen begann mit einer Enttäuschung. Vertreter des Immobilienunternehmens waren nicht erschienen. „Das war kein Runder Tisch, da erneut kein Gespräch mit der Excelsior zustande gekommen ist”, sagt Janne Kempe von der GWA St. Pauli. „Dies spiegelt die Situation wider, mit der sich die Mieter seit über einem Jahr beschäftigen”. Andreas Gerhold, Fraktionsvorsitzender der Piraten in der Bezirksversammlung ergänzt: „Mit ihrer Weigerung am Runden Tisch zu erscheinen und ein umfassendes Gefahrstoffgutachten erstellen zu lassen, zeigt die Excelsior Immobilien, dass ihr die Gesundheit der Bewohner egal ist. Sie wendet sich damit nicht allein gegen die Mieter, sondern auch gegen den Bezirk und letztlich gegen die Stadt“. Bezirksamtsleiter Andy Grote, der den Runden Tisch einberufen hatte, will sich trotz des ausgebliebenen Dialogs für die Bewohner des Niebuhrhauses einsetzen. Grote kündigte an alle bisher erstellten Gutachten sammeln zu wollen, um so einen detaillierten Überblick über die Situation in dem Haus zu erhalten. Weiterhin will der Bezirk prüfen, ob eine rechtliche Grundlage besteht das Immobilienunternehmen anzuweisen ein Gefahrstoffkataster zu erstellen. „Der Bezirksamtsleiter hat hier jedoch keinen zeitlichen Rahmen genannt.” sagt Kempe. „Es muss schnell gehandelt werden, denn Zeit schafft Fakten. Gefahrstoffe werden entfernt und Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt”.

Dr. Hermann Kruse vom Toxikologischen Institut Kiel betonte die Gefahren, die sich aus den Schadstoffen im Gebäude für Mieter und Arbeiter ergeben. “Es ist leider schwer einen konkreten zeitlichen Rahmen festzulegen, da die Thematik sehr komplex ist. Das Bezirksamt ist jedoch schon damit befasst”, sagt Sorina Weiland, Pressesprecherin des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.

Von Seiten der Bezirkspolitik ist die Bedeutung eines schnellen Handelns erkannt worden. Neben der SPD fordern auch die Grünen die schnelle Erstellung eines Gefahrstoffkatasters. „Diese Maßnahme muss im Sinne der Bewohner schnell in Angriff genommen werden, wenn dies rechtlich möglich ist”, sagt Michael Osterburg, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bezirksversammlung. Den Piraten geht das nicht weit genug. „Der Bezirk muss alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters zu erzwingen. Zudem sollte zum Schutz der Bewohner und der Arbeiter ein Baustopp erwirkt werden“, sagt Andreas Gerhold. „Sollte dies entgegen der Einschätzung der Mieteranwälte nicht möglich sein, muss der Bezirk das Gutachten in Auftrag geben und der Eigentümerin in Rechnung stellen“.

Die Mieter des Niebuhrhauses müssen hoffen, dass die Politik schnell helfen kann. „Wir brauchen vor allem schnell Klarheit und Transparenz”, sagt Janne Kempe. Am Mittwoch trafen sich die Mieterinnen und Mieter erneut, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Veröffentlicht in Politik

Dominik Brueck

15. November 2012

Niebuhrhaus: „Das war kein Runder Tisch“